Grundsteuer Bergneustadt ab 1.1.2025 – Differenziertes Verfahren kommt!

Grundsteuer Bergneustadt ab 1.1.2025 – Differenziertes Verfahren kommt!

5. Dezember 2024 Blog 0
Grundsteuer Bergneustadt - ab 2025 ein differenziertes Verfahren.

Grundsteuer Bergneustadt – Die UWG Bergneustadt musste sich in den letzten Wochen zwischen „Pest und Cholera“ entscheiden. Nach der Grundsteuer Reform durch den ehemaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist ein wahnsinns Chaos entstanden.

Ein Grund mehr für Sven Oliver Rüsche als UWG Stadtverordneter das ganze Grundsteuer-B System generell in Frage zu stellen! –

„Was da von unserer Politik-Elite fabriziert wurde ist eine indirekte Enteignung für die Besitzer von Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern. Der einzige Gewinner wäre indirekt die Kommune, weil diese durch das neue System weniger Nebenkosten bei den Bürgergeldempfängern zahlen müsste. Bei den Unternehmensgrundstücken gab es ebenso eine starke Bevorzugung – Unternehmen wurden massiv bei der Grundsteuer systematisch entlastet. Durch eine wesentlich niedrigere Grundsteuer hätten sie weniger Kosten und würden dann unterm Strich mehr Gewinn machen, der dann zu mehr Gewerbesteuer führt. Die Bürgerschaft von Bergneustadt müsste diesen ganzen Wahnsinn dann zahlen!“ , so Sven Oliver Rüsche am 4.12.2024 im Stadtrat Bergneustadt.

Grundsteuer Bergneustadt –
Die Grundsteuer wird missbraucht!

Bürgermeister Thul hat auf einem Infoabend das neue Grundsteuer-B Dilemma sehr gut erklärt. Ihm selber kann man keine Vorwürfe machen. Er erklärte auch die Möglichkeiten zwischen einer einheitlichen Besteuerung mit einem Einheitswert und einem „Differenziertem Verfahren„, so dass auch weniger aufgeklärte Bürger den Vorgang verstanden haben sollten. Unser Bürgermeister hatte allerdings „Bauchschmerzen“ ob ein Differenziertes Verfahren am Ende dazu führt, dass Klagen gegen dieses Verfahren, die ganzen Grundsteuer-Bescheide ungültig machen und die Stadt am Ende mit einem Finanzloch von ca. 5,7 Millionen Euro da steht.

UWG Bergneustadt und SPD Bergneustadt überzeugten eine Mehrheit

Bei der Stadtratssitzung am 4.12.2024 überzeugten dann die UWG und SPD die anderen Fraktionen (Grüne/FDP/FWGB) und Hans-Helmut Mertens sich am Ende doch für das von der UWG favorisierte Differenzierte Verfahren zu entscheiden. Das heißt, dass es in Bergneustadt nun einen niedrigeren Grundsteuer-B Hebesatz für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mietwohnungen gibt, Gewerbeimmobilien dafür einen höheren Satz haben. Am Ende kommt es natürlich auch auf den individuellen Einheitswert der jeweiligen Immobilie an. Das Differenzierte Verfahren sorgt aber für mehr Gerechtigkeit: Wohnraum dient der Existenzvorsorge und sollte nicht noch weiter verteuert werden. Ich bin stolz darauf, dass unsere UWG geholfen hat, das das Eigenheim nicht noch mehr belastet wird, als es im einheitlichen Verfahren (die CDU und der Bürgermeister wollten das durchsetzen!).

Und wenn das Differenzierte Verfahren vor Gericht gekippt wird?

Dann sollte unsere Stadt den Finanzausfall bei der Landesregierung einklagen. Dort wurde das Differenzierte Verfahren „erfunden“ und den Kommunen sogar ausdrücklich empfohlen.

Wenn ein Bürgermeister Matthias Thul (CDU) das nicht kann, dann vielleicht ein Bürgermeister Jens-Holger Pütz? Wir von der UWG Bergneustadt haben keine „Parteifreunde“ in der Landesregierung und müssten auf keine Stallorder hören! … Im nächsten Jahr ist Kommunalwahl. Es bleibt spannend.

Einen ausführlichen Bericht von der gestrigen Stadtratssitzung finden Sie dann in Kürze auf der UWG Homepage.


Grundsteuer-B Hebesätze in Bergneustadt ab 1.1.2025

  • Unbebaute Grundstücke und bebaute Grundstücke (Nichtwohngrundstücke): 2000 vom Hundert.
  • Bebaute Grundstücke (Wohngrundstücke): 1050 vom Hundert.

Verhindert wurde ein einheitlicher Hebesatz von 1248 (!) vom Hundert!



Was Sie zur Grundsteuer-B
in Bergneustadt wissen müssen

Was ist die Grundsteuer-B?

Die Grundsteuer-B bezieht sich auf bebaute und bebaubare Grundstücke sowie Gebäude. Im Gegensatz dazu gibt es die Grundsteuer-A, die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft. In Bergneustadt wird die Grundsteuer-B erhoben, um unsere Stadt weiterzuentwickeln und notwendige Leistungen sicherzustellen.

Warum ist die Grundsteuer-B wichtig für Bergneustadt?

Die Einnahmen aus der Grundsteuer-B fließen direkt in den städtischen Haushalt und ermöglichen die Finanzierung von Schulen, Straßen, kulturellen Einrichtungen und sozialer Infrastruktur. Ohne diese Einnahmen könnten viele kommunale Dienstleistungen nicht in der gewohnten Qualität angeboten werden.

Das Differenzierte Verfahren

Ein zentrales Element im Kontext der Neuberechnung der Grundsteuer ist das differenzierte Verfahren. Dieses Verfahren berücksichtigt verschiedene Faktoren wie Lage, Nutzung und den Zustand der Immobilien, um eine gerechte Bewertung und Steuerfestsetzung zu gewährleisten. In Bergneustadt hat sich dieses Verfahren bewährt, da es die unterschiedlichen Gegebenheiten der Grundstücke präzise abbildet und somit zu fairen Steuerfestsetzungen führt.

Worauf sollten Sie achten?

  1. Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Informieren Sie sich regelmäßig über die Entwicklung der Grundsteuer-B und wie sie berechnet wird.
  1. Bewertung Ihres Grundstücks: Stellen Sie sicher, dass die Bewertung Ihres Eigentums korrekt durchgeführt wird. Dabei hilft das differenzierte Verfahren, faire und gerechte Steuerbeträge zu erzielen.
  1. Einhaltung der Fristen: Achten Sie darauf, alle relevanten Fristen im Auge zu behalten, um mögliche Rechtsnachteile zu vermeiden.

Abschließend möchte ich Sie ermutigen, sich aktiv mit dem Thema Grundsteuer-B in Bergneustadt auseinanderzusetzen und bei Fragen jederzeit auf die zuständigen Stellen zuzugehen.

 

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