Des Bürgermeisters schöne Wahlplakate …

Des Bürgermeisters schöne Wahlplakate …

9. August 2025 Blog 0
Wahlplakat Bürgermeister Matthias Thul - außerhalb geschlossener Ortschaft. Verstoß gegen das Kommunalwahlrecht?!

… verstoßen gegen hausgemachte Regeln! – In diesem Blogbeitrag eröffne ich dann einmal ganz offiziell meinen ganz persönlichen Wahlkampf um meinen Wahlkreis Othetal/Belmicke.

Jeder der durch unser Othetal in Richtung Belmicke unterwegs ist wird es schon bemerkt haben. Die Altparteien haben die Straßen mit ihren Wahlplakaten „vollgekleistert“. Es gab unter den Bergneustädter Fraktionen klare Absprachen, ab wann plakatiert werden darf. Hier zeigte sich schon in der letzten Woche, dass man sich auf die Versprechungen einer CDU Bergneustadt und auch die SPD Bergneustadt absolut nicht verlassen kann. Es wurde 2-3 Tage vorher plakatiert. Und dann auch noch in erlaubten, aber meiner persönlichen Meinung nach absolut überzogener Plakatierung im A0 Format.

Unsere UWG hat sich dieses Spielchen ersteinmal angeschaut und ist natürlich wenig verwundert, was da auf den Plakaten zu sehen ist. Hochglanzfotos und das von den Bundesparteien vorgegebene Corporated Design. Und die Sprüche und Versprechungen entsprechen auch nicht meiner in fünf Jahren Stadtrat wahrgenommener Realtitäten!

Bürgermeister Thul hält sich nicht an Recht und Ordnung!

Gestern am 8.8.2025 erhielt ich als stv. Fraktionsvorsitzender der UWG Bergneustadt eine eMail von der Allgemeinen Vertreterin von Bürgermeister Matthias Thul, von der geschätzten Julia Schalles, einen Mailhinweis zum Thema Plakatierung in Bergneustadt. Diese Mail ließ mich zu erst laut Lachen und im weiteren Gang dann hinterfragen, ob sich unsere „wahren Demokraten“ tatsächlich nicht an Recht und Ordnung halten?! Vorne Weg der Chef von Julia Schalles!

Anbei die eMail zum Verständnis:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der kürzlich erfolgten Plakatierungen im Stadtgebiet möchte ich Sie – in meiner Funktion als Wahlleiterin – auf Folgendes hinweisen:

Das Anbringen von Wahlkampfplakaten in Bergneustadt gilt gemäß § 4 Abs. 1 d) der Sondernutzungssatzung der Stadt Bergneustadt vom 29.11.2000 in der derzeit gültigen Fassung als erlaubnisfreie Sondernutzung. Diese erlaubnisfreie Sondernutzung unterliegt den Vorgaben der vg. Sondernutzungssatzung sowie den Regelungen einschlägiger höherrangiger Gesetze, insb. straßenrechtlicher Regelungen wie z.B. dem Straßen– und Wegegesetz des Landes NRW und – in Wahlkampfzeiten – den Regelungen des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW) und der Kommunalwahlordnung NRW (KWahlO NRW). Diese Gesetze werden ergänzt bzw. konkretisiert durch die für uns im Innenverhältnis bindenden Regelungen im Runderlass des Innenministeriums NRW zur Durchführung der Kommunalwahl 2025. Die Aufzählung der Rechtsgrundlagen ist an dieser Stelle nicht abschließend, deckt aber die wesentlichen Inhalte ab.

Damit auch in der Wahlkampfzeit im Sinne der Wahrung der demokratischen Wahlgrundsätze verfahren wird, fordere ich die Parteien und Wählervereinigungen auf, die nachfolgend beschriebenen Vorgaben – resultierend aus den o.a. Rechtsgrundlagen – zu beachten und ggfs. Anpassungen in der eigenen Plakatierung vorzunehmen:

  • Die Plakate sind in einer Mindesthöhe von 2,50 m (Lichtraumprofil im Straßenverkehr) so anzubringen, dass Verkehrsbehinderungen vermieden werden. Insbesondere dürfen die Plakate Fußgänger und Radfahrbereiche nicht beeinträchtigen.
  • Sondernutzungen im Bereich des Straßenbegleitgrüns sind ausgeschlossen.
  • Die Plakate sind stabil zu befestigen. Sollten sie sich im Wahlzeitraum lösen, so sind die Plakate unverzüglich wieder fest anzubringen bzw. zu entfernen.
  • In einem Bereich von 5 m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen sowie in Kreisverkehrsbereichen ist das Anbringen von Plakaten verboten.
  • Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen (Ampelmasten, Laternenmasten mit Verkehrszeichen, usw.) angebracht werden.
  • Das Plakatieren an den lackierten Laternenmasten (Altstadt), Buswartehäuschen, Signalkästen, Bäumen, Baumpfählen und sonstigen Verankerungen ist unzulässig.
  • Die Plakate dürfen nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft angebracht werden.
  • In und an Wahlräumen sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude ist jede Beeinflussung des Wählers/der Wählerin verboten (vgl. § 24 Abs. 3 KWahlG NRW). Da sich diese Abgrenzung nicht generell vornehmen lässt, ist auf die örtlichen Gegebenheiten im Einzelfall abzustellen. Hierbei wird maßgeblich auf die ungehinderte Ausübung des Wahlrechts abgestellt, wobei bspw. auch den Zuwegungen zum Wahlgebäude eine besondere Betrachtung zukommt.
    • Als Wahlraum/Wahlgebäude gelten mit Beginn des Briefwahlzeitraumes am 13. August 2025 das Rathaus mit seinen barrierefreien Zugängen (u.a. Feuerwehrzufahrt zum Rathausplatz) sowie am Wahltag die bekannten Wahllokale.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung

Julia Schalles

Stadt Bergneustadt
Der Bürgermeister

Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters


Gegen drei Punkte in dieser scheinbaren „Makulatur“ wird regelmäßig verstoßen

Im Detail kann nun jeder meinen Unmut nachvollziehen. Alleine die Punkte:

– „nur in geschlossenen Ortschaften
– „höher als 2,50m
– „keine Plakate an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehre

zeigen, dass sich ALLEabstürzenden Parteien“ nicht an geltendes Recht halten. Gerne zeige ich ein paar Beispiele zur Verdeutlichung:

Wahlplakat FDP Bergneustadt - Bürgermeister Matthias Thul.

Wahlplakat FDP Bergneustadt – Bürgermeister Matthias Thul.

Wahlplakat Markus Rädler CDU Bergneustadt und SPD Bergneustadt außerhalb geschlossener Ortschaft!

Wahlplakat Markus Rädler CDU Bergneustadt und SPD Bergneustadt außerhalb geschlossener Ortschaft!

Markus Rädler - CDU Wahlkandidat in Belmicke und Othetal plakatiert weit außerhalb geschlossener Ortschaft. Und die SPD Bergneustadt machts nicht besser!

Markus Rädler – CDU Wahlkandidat in Belmicke und Othetal plakatiert weit außerhalb geschlossener Ortschaft. Und die SPD Bergneustadt machts nicht besser!

SPD Kandidat Heiner Grütz im Wahlkreis Belmicke und Othetal machts leider auch nicht besser.

SPD Kandidat Heiner Grütz im Wahlkreis Belmicke und Othetal machts leider auch nicht besser.

Recht und Ordnung muss für alle gelten!

Ich bezweifel zwar insgesamt, ob diese „Lichtmasten Schandflecke“ auch nur eine einzige Wählerstimme bringen, muss aber aus reiner Werbesicht schon zugeben, dass man nicht oft die Chance hat, seine Internetadressen so penetrant und auffällig ins öffentliche Leben zu bringen. Am Ende sind es doch die Internetseiten, die für unsere Bürger Informationen aus erster Hand bringen. Im Gegensatz zu unseren politischen Wettbewerbern kommunizieren wir von der UWG nicht nur die paar Wochen vor der Wahl im www, sondern permanent! Und wir liefern Informationen in einer Detailtreue, die selbst die Tageszeitung nicht hinbekommt. Ich habe ja schon sehr oft die „Lückenpresse“ angegriffen. Diese filtert mit voller Absicht unsere UWG Themen und wertvolle Ratsarbeit permanent raus. Ihre Leser dürfen scheinbar nicht erfahren, dass es schon länger eine Alternative für Bergneustadt gibt. Und genau deswegen müssen wir unsere Plakate auch zeigen, damit wir sichtbarer werden!

Aber muss nicht Recht und Ordnung für alle gleichermaßen geleten?!

Anzeige bei der Allgemeinen Vertreterin eingereicht

Bevor die UWG und auch ich als Wahlkreiskandidat für Stadtrat UND(!) Kreistag die Plakate aufhängen, wollen wir von Frau Schalles wissen, was Sie gegen die „Falschplakatierer“ von Ihr geforderten Plakatregeln nun unternehmen will? Abhängen, oder Ordnungswidrigkeitsverfahren? Das habe ich in einer Anzeige gestern Abend angefragt.

Wenn Recht und Ordnung nicht für alle gilt, dann wäre das ein fatales Zeichen an die Einwohner und Wählerschaft.

Ich halte Sie hier bei politik.ruesche.de auf dem Laufenden!

 

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