OVG Münster – Rückforderung der Corona-Soforthilfen war rechtswidrig!
Münster – Die Rückforderung der Corona-Soforthilfen war rechtswidrig. Das OVG Münster urteilte gestern. Kommentar von Sven Oliver Rüsche.
Münster – Die Rückforderung der Corona-Soforthilfen war rechtswidrig. Das OVG Münster urteilte gestern. Kommentar von Sven Oliver Rüsche.