OVG Münster Urteil zur Corona-Soforthilfe in NRW. Sven Oliver Rüsche vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

OVG Münster – Rückforderung der Corona-Soforthilfen war rechtswidrig!

Münster – Die Rückforderung der Corona-Soforthilfen war rechtswidrig. Das OVG Münster urteilte gestern. Kommentar von Sven Oliver Rüsche.


18. März 2023 0