OVG Münster – Rückforderung der Corona-Soforthilfen war rechtswidrig!
Münster. Am 17.03.2023 wurde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die handwerklich schlechte Landespolitik der damaligen CDU/FDP Landesregierung im Rahmen der Corona-Soforthilfe sichtbar. Das Land NRW hat eine derbe „Klatsche“ von gut 2.500 selbständigen Unternehmern vor dem OVG erleiden müssen. Die Rückforderung der Corona-Soforthilfen war RECHTSWIDRIG!
IG Soforthilfe war die Stimme der Unternehmer – Die Landespolitik der Gegner!
Ich war gestern als betroffener Unternehmer (mein ARKM Online Verlag hatte die Corona-Soforthilfen damals in Anspruch genommen) zusammen mit einem Videojournalisten in Münster beim Oberverwaltungsgericht vor Ort. Ziel war die Information aus erster Hand. Und natürlich wollten wir eine verkürzte Darstellung des Sachverhalts durch die öffentlich-rechtlichen Kollegen mit einem eigenen O-Ton-Video verhindern.
Das Video zum Urteil mit O-Tönen von der OVG Gerichtssprecherin Frau Dr. Dahme und Reiner Hermann von der klagenden Interessengemeinschaft Corona-Soforthilfe in NRW wird dann in Kürze auf Mittelstand-Nachrichten erscheinen.
Selbstverständlich habe ich mich bei der redaktionellen Moderationsarbeit mit meiner persönlichen Meinung sehr zurückgehalten. Trotzdem äußere ich mich zu diesem Thema hier in meinem politischen Blog:
OVG-Urteil zu den Rückforderungen der Corona-Soforthilfe in NRW
Mein Kommentar zum Urteil:
CDU Corona-Soforthilfen FDP IG Soforthilfe Kommentar Landespolitik OVG Münster SOR Video Wirtschaftspolitik